Um die Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI z.B. für die Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung einzuschätzen, wird in sechs Lebensbereichen der Grad der Selbstständigkeit eingeschätzt, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe oder unter Nutzung von Hilfsmitteln versorgen kann. Dieses geschieht in der Regel innerhalb einer von der Pflegekasse beauftragten Pflegebegutachtung durch den MDK oder durch Medicproof. Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen und bei der Pflegebegutachtung auch ein adäquates Ergebnis erzielen, können wir Ihnen mit pflegefachlichem Rat zur Seite stehen und Ihnen helfen. Auch eine adäquate Versorgung mit Pflegehilfsmitteln kann im Pflegefall zu einer gesteigerten Lebensqualität für den Pflegebedürftigen und/oder zu einer Entlastung der Pflegenden führen. Auch hier beraten wir gerne. Wir bieten Ihnen Pflegeberatung bei allen Fragen rund um Pflegegeld, Pflegegrad, Pflegebegutachtung und mehr.
„Mir wurde schon seit längerem mehrmals empfohlen einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Ich wollte das bislang nie. Ist das nicht eine Art „Bittstellung“?“
pflex: „Nein, bei Leistungen aus der Pflegeversicherung handelt es sich um Anspruchsleistungen. Wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen. Es ist eine Sozialversicherung. Es macht sich ja auch kaum jemand Gedanken, wenn die Krankenkasse den Arzt bezahlt. Durch die Einschränkungen in der Selbständigkeit entstehen Ihnen ja auch Kosten. Scheuen Sie nicht, einen Antrag zu stellen. Wenn sie zuvor eine pflegefachliche Einschätzung wünschen, ob aller Voraussicht nach ein Anspruch besteht, helfen wir gerne weiter.“
Wir bieten Pflegeberatung in allen pflegefachlichen Fragen, insbesondere bei Fragen oder Problemen beim Pflegegrad beantragen oder der Antragstellung von Pflegeleistungen der Pflegekassen.
zur BeratungAls externer Anbieter schulen wir Ihr Personal in diversen pflegefachlichen Themen.
zur SchulungDer Gesetzgeber hat genau festgelegt, wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei einer Pflegebegutachtung wird diese festgestellt.
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