Wir bieten Pflegeberatung in allen pflegefachlichen Fragen, insbesondere bei Fragen oder Problemen bei der Antragstellung von Pflegeleistungen der Pflegekassen, Pflegegrad beantragen oder bei dem Widerspruch des Pflegegrads. Gerne kommen wir zu einer Einschätzung der Pflegesituation inclusive Erstberatung zu Ihnen. Wir sind behilflich bei der Erstellung von Anträgen, wie dem Pflegegeld oder Pflegegrad beantragen oder der Formulierung von Widersprüchen beim Widerspruch des Pflegegrads. Auf Wunsch begleiten und unterstützen wir Sie im gesamten Verfahren inclusive der Pflegebegutachtung. Auch bei Ihren Fragen rund um das Pflegegeld stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Viele Menschen kommen aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder in ihrer letzten Lebensphase nicht mehr ohne fremde Hilfe und häufig auch nicht ohne Pflege aus. Um diese Menschen zu unterstützen, trat zum 1. Januar 1995 das Pflegeversicherungsgesetz in Kraft. Damit richtete der Gesetzgeber erstmals einen Versicherungsschutz für Pflegebedürftige innerhalb der Sozialversicherung ein. Seitdem nahmen die verschiedenen Bundesregierungen regelmäßig Gesetzesänderungen im Bereich der Pflege vor – eine besonders weitreichende Veränderung ist in 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst erstmalig in einer einheitlichen Systematik, wie stark die Pflegebedürftigen in ihrer Selbstständigkeit und in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Damit stellt er eine grundlegende Reform in der Pflegeversicherung dar.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Pflegegeld | - | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Teilstationäre Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr | - | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr | - | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Beratungseinsatz, pro Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € |
Menschen die für einen längeren Zeitraum (über 6 Monate) aufgrund von körperlichen Gebrechen, Krankheit, Behinderung, kognitiver Defizite oder psychischen Belastungsfaktoren über einen gewissen Grad in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind, haben einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegversicherung. Der Grad der Selbständigkeit wird über ein Begutachtungssystem mittels eines Punktesystems ermittelt. Der Pflegegrad entscheidet über den Leistungsanspruch und über die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Den adäquaten Pflegegrad zu erhalten, ist ohne professionelle Kenntnisse dieses Systems, Hilfe und/oder Begleitung im Verfahren oftmals schwierig.
Hier bieten wir unsere Unterstützung an. Wir unterstützen Sie von der einfachen Pflegeberatung angefangen bis hin zur kompletten professionellen Begleitung im Verfahren der Antragstellung (Pflegegeld oder Pflegegrad beantragen) Pflegebegutachtung und ggf. auch der Widerspruchsbegründung (Widerspruch Pflegegrad) ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Dabei entscheiden Sie über den Umfang der Leistungen und können auch zwischen der Leistungserbringung nach zuvor vereinbarten Festpreisen oder auf Basis eines Erfolgshonorars wählen. Durch den Erhalt der adäquaten Pflegeleistungen rechnet sich in den meisten Fällen die einmalige Zahlung für PFLEGEEXPERTEN schnell für alle Beteiligten.