Häufig gestellte Fragen
Experten antworten!


Wir bieten Pflegeberatung in allen pflegefachlichen Fragen. Lesen Sie hier häufig gestellte Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Pflegegeld, Pflegegutachten, Widerspruch Pflegegrad und mehr.


„Mir wurde schon seit längerem mehrmals empfohlen einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Ich wollte das bislang nie. Ist das nicht eine Art „Bittstellung“?“

pflex: „Nein, bei Leistungen aus der Pflegeversicherung handelt es sich um Anspruchsleistungen. Wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen. Es ist eine Sozialversicherung. Es macht sich ja auch kaum jemand Gedanken, wenn die Krankenkasse den Arzt bezahlt. Durch die Einschränkungen in der Selbständigkeit entstehen Ihnen ja auch Kosten. Scheuen Sie nicht, einen Antrag zu stellen. Wenn sie zuvor eine pflegefachliche Einschätzung wünschen, ob aller Voraussicht nach ein Anspruch besteht, helfen wir gerne weiter.“

„Ich habe gegen meinen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch eingelegt. Jetzt fragt die Kasse nach einer Begründung. Ist diese notwendig?“

pflex: „Ja! Eine möglichst fachliche Begründung ist wichtig. Wenn Sie keine solche fachliche Begründung für Ihren Widerspruch liefern, kann es sein, dass die Ablehnung „nach Aktenlage“ bestätigt wird. Dies sollten Sie dringend vermeiden, da anschließend nur noch der wenig erfolgsversprechende Entscheid eines Widerspruchsausschusses der Kasse und die Klage vor einem Sozialgericht als Option zur Verfügung steht. Die fachliche Begründung ist unumgänglich und muss mit Sorgfalt und Bedacht formuliert sein. Hierbei helfen wir gerne.“

„Wie lange nach Erhalt meines Bescheides der Pflegekasse kann ich Widerspruch einlegen?“

pflex: „Ein Bescheid der Pflegeversicherung ist im Prinzip ein „Verwaltungsakt”. Der Gesetzgeber hat für einen Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt eine Widerspruchsfrist von einem Monat festgelegt. Sie müssen also nach Erhalt des Bescheides innerhalb von einem Monat Einspruch gegen diesen einlegen. Vielfach ist von einer Frist von vier Wochen die Rede. Diese Frist kursiert sowohl im Internet und wird selbst vom MDK und den Pflegekassen gelegentlich genannt. Sie ist jedoch falsch. Korrekt ist die Frist von einem Monat. Diese Frist gilt auch für Bescheide der Privaten Pflegeversicherung.“

„Was passiert nach der Antragstellung bei meiner Pflegekasse?“

pflex: „Nach Eingang Ihres Antrages bei der Pflegekasse wird in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) damit beauftragt, eine Begutachtung der pflegebedürftigen Person durchzuführen. Der MDK-Termin ist notwendig, damit die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit geprüft werden können. Bei Privatversicherten übernimmt die Firma Medicproof die Begutachtung. Auch bei dieser Begutachtung begleiten und unterstützen wir Sie gerne.“

„Meine Mutter wird immer pflegebedürftiger. Wann bekommt man Leistungen aus der Pflegeversicherung?“

pflex: „Wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen möchten, müssen Sie zuallererst bei der Pflegekasse der Pflegebedürftigen (meist unter dem Dach ihrer Krankenversicherung) einen Pflegegrad beantragen. Nur wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wird, erhalten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung.“

„Ich bin in meiner Selbständigkeit eingeschränkt und auf personelle Hilfen angewiesen. Ich möchte erstmalig einen Pflegegrad beantragen. Wie können Sie mir dabei helfen?“

pflex: „Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie sich bestmöglich auf den Dialog mit der Kasse und auf die Begutachtung vorbereiten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zum positiven Pflegeleistungsbescheid. Wir stellen sicher, dass Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen tatsächlich zusteht.“

„Bei fortschreitender Erkrankung und fortschreitendem Altersabbau erhöht sich mein Hilfebedarf kontinuierlich. Ich bekomme zurzeit Leistungen im Pflegegrad 2. Ab wann macht es Sinn, einen Höherstufungsantrag zu stellen?“

pflex: „Wir helfen Ihnen zu ermitteln, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist. Nach einer Einschätzung ihrer individuellen Situation bei Ihnen zu Hause können wir diese Frage sicher beantworten und bei Bedarf unterstützen wir Sie im Antragsprozess und stellen sicher, dass Sie die Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, die Ihnen zustehen.“

„Ich habe gestern einen Leistungsbescheid meiner Pflegekasse erhalten. Mit dem Ergebnis bin ich gar nicht zufrieden und im beigefügten Gutachten sind auch gar nicht alle meine Einschränkungen erwähnt. Was kann ich jetzt machen?“

pflex: „Legen Sie Widerspruch ein. Experten gehen davon aus, dass nahezu jeder dritte Bescheid fehlerhaft ist. Meist, weil bei der Begutachtung durch unvollständigen Angaben und falschen Einschätzungen ein zu geringer Leistungsanspruch ermittelt wurde. Wir helfen Ihnen beim Widerspruch und setzen uns dafür ein, dass Sie die Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, die Ihnen zustehen.“